Praxisgebühr
wird immer noch zu Unrecht kassiert
Nach Recherchen des Magazins "Plusminus" kassieren
Gynäkologen bei Vorsorgeuntersuchungen zur
Krebsfrüherkennung zu Unrecht die Praxisgebühr. Im
Gesundheitsreformgesetz ist jedoch klar geregelt, dass
Vorsorgeuntersuchungen - dazu zählen auch
Krebsfrüherkennungsmaßnahmen - von der Praxisgebühr
befreit sind. Die Übersicht der Vorsorgeuntersuchungen,
die von der Praxisgebühr befreit sind, finden Sie unter:
www.die-gesundheitsreform.de
Frauen würden
bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung darauf
hingewiesen, dass bei der Vorsorgeuntersuchung die
Praxisgebühr anfalle, heißt es bei "Plusminus". Das ist
falsch. Denn die Praxisgebühr wird nur dann fällig, wenn
neben der Vorsorgeuntersuchung kurative Leistungen
notwendig werden. Ob dieser Fall dann eintritt, kann
vorab telefonisch nicht festgestellt werden. Zur
Vorsorge gehört auch ein Gespräch, um die Patientin zu
informieren und ihr den Befund zu erläutern. Deshalb ist
es falsch, wenn Ärztinnen und Ärzte behaupten, ein
Gespräch sei nicht Teil der Vorsorgemaßnahme.
Frauen, von
denen die Praxisgebühr zu Unrecht verlangt wurde, können
diese zurückfordern. Quelle: BMGS 27.7.04