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Praxisgebühr wird immer noch zu Unrecht kassiert

Nach Recherchen des Magazins "Plusminus" kassieren Gynäkologen bei Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung zu Unrecht die Praxisgebühr. Im Gesundheitsreformgesetz ist jedoch klar geregelt, dass Vorsorgeuntersuchungen - dazu zählen auch Krebsfrüherkennungsmaßnahmen - von der Praxisgebühr befreit sind. Die Übersicht der Vorsorgeuntersuchungen, die von der Praxisgebühr befreit sind, finden Sie unter:
www.die-gesundheitsreform.de

Frauen würden bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung darauf hingewiesen, dass bei der Vorsorgeuntersuchung die Praxisgebühr anfalle, heißt es bei "Plusminus". Das ist falsch. Denn die Praxisgebühr wird nur dann fällig, wenn neben der Vorsorgeuntersuchung kurative Leistungen notwendig werden. Ob dieser Fall dann eintritt, kann vorab telefonisch nicht festgestellt werden. Zur Vorsorge gehört auch ein Gespräch, um die Patientin zu informieren und ihr den Befund zu erläutern. Deshalb ist es falsch, wenn Ärztinnen und Ärzte behaupten, ein Gespräch sei nicht Teil der Vorsorgemaßnahme.

Frauen, von denen die Praxisgebühr zu Unrecht verlangt wurde, können diese zurückfordern. Quelle: BMGS 27.7.04

 
 
   
   
 
 
 
 
 
 
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